Ich sagte ihr, dass sie diesen Fisch vergessen könne [...] Meine Zigaretten habe ich wieder zurück. Ich habe P.________ am Kragen gepackt und durchsucht [...] Ich brauchte Gras, weil ich wusste, dass ich sonst ganz abdrehe»). Anschliessend kam er wieder auf das Japanmesser zu sprechen und sagte erneut aus, die Postcard aus diesem Grund mitgenommen zu haben (pag. 35 Z. 73 f.). Auch will er aus diesem Grund die Polizei angerufen haben (pag. 35 Z. 79 f.). Im Anzeigerapport finden sich jedoch andere Gründe erwähnt, die der Beschuldigte bei der Kontaktaufnahme und beim Eintreffen der Polizei genannt haben soll (vgl. E. 6.7.3 hiernach).