12 noch. Mehr weiss ich aber nicht mehr»), die sich mit seinen früheren Aussagen deckt. Er gab sodann an, dass er sich während des Vorfalls ängstlich gefühlt habe, und begründete dies erneut nachvollziehbar damit, dass er nicht gewusst habe, ob der Beschuldigte eine Waffe in der Hosentasche habe, welche er sofort zücke oder nicht. Der Beschuldigte sei in einem Zustand gewesen, da hätte er alles machen können. Ängstlich und bedroht hätte er gesagt. Am nächsten Tag sei er nicht arbeiten gegangen. Es sei einfach nicht gegangen.