Auffällig sei zudem, dass der Beschuldigte weder anlässlich seiner Meldung an die Einsatzzentrale noch anlässlich seiner Spontanaussage ein Messer bzw. ein Japanmesser erwähnt habe. Dass dies vergessen worden sei, zu rapportieren, sei sehr unwahrscheinlich. Es scheine realistischer, dass dem Beschuldigten auf dem Weg zur Polizeiwache bewusst geworden sei, was er gemacht habe, und er einen Ausweg gesucht habe. Dafür spreche auch, dass er zunehmend aggressiver geworden sei. Die Geschichte mit dem Japanmesser werde deshalb als reine Schutzbehauptung erachtet.