3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden über den Beschuldigten von Amtes wegen ein Leumundsbericht, datierend vom 16. Juli 2024 (inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 3. Januar 2024 und Auszug aus dem Betreibungsregister vom 11. Juli 2024), und ein Strafregisterauszug, datierend vom 14. August 2024, eingeholt (pag. 592 ff.; pag. 604 ff.). Weiter wurden bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland die Akten O 24 519 betreffend das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz ediert (pag. 567 ff.).