Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1'200.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Oberland vom 26.04.2022. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 600.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Oberland vom 26.04.2022. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 6 Tage festgesetzt