1. Zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten. Die Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 581 Tagen (11. Mai 2022 bis 12. Dezember 2023) werden vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Es wird festgestellt, dass sich A.________ seit dem 13. Dezember 2023 im vorzeitigen Massnahmenvollzug gemäss Ziff. I.3.1. hiervor befindet. 2. Zu einer Geldstrafe von 76 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 2'280.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 7 Jahren.