Folgende Gegenstände werden A.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: - 1 Jeanshemd kurzarm (Ass. 021); - 1 Jeanshose mit Gürtel (Ass. 022); - 1 Unterhemd (Ass. 023); - 1 Herrenhose (Ass. 024). II. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Drohung, angeblich begangen am 11. Mai 2022 in Bern z.N. von D.________, wird eingestellt. III. A.________ wird schuldig erklärt der versuchten vorsätzlichen Tötung, begangen am 11. Mai 2022 in Bern, z.N. von D.________,