Dieses wird nur hinsichtlich der von Rechtsanwalt B.________ geschätzten, kürzeren Verhandlungsdauer (inkl. Nachbearbeitungszeit) nach unten korrigiert. Für diese beiden Posten werden Rechtsanwalt B.________ 3.75 Stunden vergütet, die Honorarnote wird demnach um 2.25 Stunden gekürzt. Dem besseren Verständnis diene, dass der in der Honorarnote mit halbiertem Stundenansatz veranschlagte Aufwand für den Rechtspraktikanten (1 Stunde à CHF 100.00) im Dispositiv in hälftigen Aufwand mit vollem Stundenansatz (0.5 Stunden à CHF 200.00) umgewandelt wurde.