62 B.________ und I.________ (vgl. E. 6. hiervor sowie das Urteilsdispositiv in Ziff. X. hiernach). 28.2 Obere Instanz 28.2.1 Amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwalt B.________ Rechtsanwalt B.________ machte mit Kostennote vom 21. Oktober 2024 (pag. 2021 ff.) ein mit nachfolgender Ausnahme als angemessen erachtetes Honorar von CHF 6'197.40 (entsprechend einem Aufwand von 29 Stunden und 5 Minuten zzgl. Auslagen und MWST) geltend. Dieses wird nur hinsichtlich der von Rechtsanwalt B.____