Mit ihren Anträgen ist sie damit nur teilweise durchgedrungen. Das Strafverfahren – soweit den Vorwurf der Drohung betreffend – wurde eingestellt und die ausgesprochene Freiheitsstrafe liegt unter der beantragten von 4 Jahren und 4 Monaten. Es erfolgt damit eine Kostenaufteilung im Verhältnis von 3:4. ¾ der oberinstanzlichen Verfahrenskosten werden dem Beschuldigten auferlegt, der verbleibende Viertel trägt der Kanton Bern.