a SIS-Verordnung- Grenze erfüllt ist. Der Beschuldigte verletzte durch seinen Angriff mit einem Messer auf das Zufallsopfer das höchste Rechtsgut der Schweizerischen Rechtsordnung, womit – nicht zuletzt im Lichte der nicht allzu hohen Anforderungen an diese – eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt. Mit Blick auf das hiervor zur Schwere der Delinquenz Ausgeführte sowie angesichts des Strafmasses von 3 Jahren und 6 Monaten erscheint eine Ausschreibung im SIS auch verhältnismässig.