14 Z. 79). Die Familie des Beschuldigten lebt mittlerweile gemäss eigenen Angaben in Europa verteilt, so auch die Eltern und Halbgeschwister, die im Zeitpunkt seiner Asylbefragung noch in Syrien lebten (vgl. pag. 551). In Syrien habe er keine Verwandten mehr (zuletzt pag. 2005 Z. 37). Anlässlich seiner Hafteinvernahme hatte er noch angegeben, sehr, sehr selten Kontakt nach Syrien zu haben (pag. 14 Z. 75 f.)