1429 Z. 38 ff.). Im Risikoabklärungsbericht vom 30. Januar 2024 wird von einem aktuell geringen bis mittleren Delinquenzrisiko für leichtgradige und schwerwiegende Gewaltdelikte ausgegangen, wobei die weiteren Verlaufsbeobachtungen zeigen werden, ob sein psychischer Zustand stabil bleibt und entsprechend von einer nachhaltig günstigen Legalprognose ausgegangen werden kann (pag. 1748). Ferner blieb für die Kammer bis zuletzt die echte Krankheitseinsicht fraglich. 24.2.6. Resozialisierungschancen im Heimatstaat Der Beschuldigte ist mit vier Brüdern und einer Schwester bei seinen Eltern in S.________ (Stadt), Syrien, aufgewachsen (pag. 346).