_ schätzte die Legalprognose bereits in seiner Stellungnahme vom 18. Juni 2023 (pag. 1349) günstiger ein als noch im Gutachten (mittleres [moderates] Risiko erneuter krankheitsbedingter fremdschädigender Handlungen). Im Rahmen seiner vorinstanzlichen Einvernahme bestätigte er das moderate Risiko (pag. 1429 Z. 45) und führte aus, dass «auch behandelte Schizophrenie-Patienten auch nach scheinbarem Rückgang der akuten psychotischen Symptomatik sogar intra mural – für die umgebenen Menschen nicht erkennbar – doch immer wieder psychotisch motivierte Fehlverhalten zeigen können