Das ursprünglich geplante Vorhaben des Beschuldigten, die Lehrausbildung im Sommer 2024 zum AR.________ (Beruf) weiterzuführen und abzuschliessen, scheiterte (pag. 1707 und 2007 Z. 43). Von seinem ehemaligen Lehrbetrieb hat er eine Absage erhalten (pag. 1707). Mittlerweile arbeitet er im Rahmen des vorzeitigen Massnahmenvollzugs (Arbeitserprobung) an vier Tagen die Woche im Gastronomiebereich im Q.________ in Bern und ist nach wie vor auf der Suche nach einer Lehrstelle.