(Beruf) (pag. 346). Am 1. August 2019 begann er die vierjährige EFZ-Lehre zum AR.________(Beruf) (inkl. Besuch der AS.________ (Schule), vgl. auch den Lehrvertrag von der AE.________(AG) in AF.________(Ort) auf pag. 1810 f., als Bildungsdauer angegeben ist der 1. August 2019 bis und mit 31. Juli 2023). Die Schulzeugnisse seiner berufsbegleitenden Ausbildung waren gut. Im Jahr 2021 verfügte der Beschuldigte über ein Brutto(jahres)einkommen von CHF 11'035.00 (pag. 454). Unterstützt wurde er deshalb zusätzlich von der Sozialhilfestelle AG.________(AG) in W.________.