des Beschuldigten wird dessen in AI.________(Ort) lebender Bruder O.________ als wichtige Stütze beschrieben, dies jedoch in erster Linie im Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand und die Erkennung von Frühwarnzeichen. Der Kammer erscheint die Beziehung zu seinem Bruder O.________ undurchsichtig. Der Beschuldigte selbst beschreibt die Beziehung zwar als «gut» und führt dies insbesondere darauf zurück, dass er diesen sowie dessen Frau und Kinder regelmässig an den Wochenenden besuche (pag. 2006 Z. 44 und pag. 2007 Z. 4).