Auch an seinem Arbeitsplatz sei es zu Schwierigkeiten gekommen, wobei kaum mehr ein Arbeitskollege mit ihm ausgekommen sei (vgl. pag. 962). Dies war auch einer der Gründe, warum er entlassen wurde (vgl. pag. 1029). Selbst wenn die genannten Verhaltensweisen und die Schwierigkeiten auf sozialer Ebene auf die psychische Erkrankung zurückzuführen sein dürften, scheint er in dieser Zeit nicht die Möglichkeit gehabt zu haben, auf ein gefestigtes soziales Netzwerk zurückzugreifen. Der Beschuldigte war bis zum Vorfall sozial nicht genügend integriert. Auch über ein seither aufgebautes und nachhaltig gefestigtes soziales Umfeld ist kaum etwas belegt. Dem Führungsbericht der X.___