ging noch im Vollzugsverlaufsbericht vom 15. März 2024 von einer relativ günstigen und somit gut behandelbaren Verlaufsform der schizophrenen Erkrankung aus. Der Beschuldigte sei seit nunmehr 1.5 Jahren unter der verordneten antipsychotischen Medikation stabil und präsentiere sich seit seinem Eintritt, insb. auch psychopathologisch durchgehend völlig unauffällig. Nachdem der Beschuldigte keine Krankheitssymptome mehr zeige, verbleibe die Überprüfung eines raschen Übertritts in eine angepasste Wohnsituation (pag. 1712 ff.). Diese Ausführungen wurde im Vollzugsverlaufsbericht vom 12. August 2024 bestätigt (pag. 1901). Der Beschuldigte weise im