Da es sich um eine erste Episode gehandelt habe, sei die Diagnose einer paranoiden Schizophrenie nicht mit Sicherheit zu stellen. Für die paranoide Schizophrenie spreche, dass – soweit sie in Erfahrung hätten bringen können – eine längere Prodromalphase bestanden habe. Der Therapieverlauf des Beschuldigten verlief durchwegs positiv, was die verschiedenen Verlaufs- bzw. Therapieberichte eindrücklich demonstrieren. Der Psychia- trisch-Psychologische Dienst des Massnahmenzentrums V.________ ging noch im Vollzugsverlaufsbericht vom 15. März 2024 von einer relativ günstigen und somit gut behandelbaren Verlaufsform der schizophrenen Erkrankung aus.