ten. Dr. med. N.________ attestierte dem Beschuldigten im forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 17. Juli 2022 einen dringenden Verdacht auf Erstmanifestation einer (klinisch noch nicht voll ausgebildeten) paranoiden Schizophrenie (pag. 981 und 983, vgl. auch pag. 987) und bestätigte diese in seiner Stellungnahme zu den Ergänzungsfragen der Parteien vom 18. Juni 2023 (nachfolgend Stellungnahme, pag. 1349; vgl. auch pag. 987: «mit hoher Wahrscheinlichkeit vorliegend»). Die Verlaufsform war im Gutachtenszeitpunkt noch nicht einzuschätzen (pag.