_.1999 geboren zu sein). Die durchgeführte Röntgenanalyse seiner Handknochen habe – so das SEM – ergeben, dass er 19 Jahre alt oder älter sei (pag. 760, womit der Beschuldigten spätestens im Jahr 1997 bzw. 1996 geboren worden wäre). Auf Vorhalt dieses Ergebnisses beteuerte der Beschuldigte zunächst, er habe Jahrgang 1999, wobei er gleich anschliessend sagte, er sei glaublich am ________.1998 geboren (pag. 760 f.). Sein Vater habe ihn beim Zivilstandsamt in Y.________(Ort) aber mit dem Geburtsdatum ________.1999 eingetragen. Den Grund hierfür kenne er nicht und eine Geburtsurkunde habe er nicht.