Er habe auf die Fragen, ob er Probleme mit den Behörden gehabt habe, mit «Nein» geantwortet. Auf diese Aussagen angesprochen, habe er in der Bundesanhörung erklärt, dass er die Zwangsrekrutierung indirekt erwähnt habe. Diese Replik vermöge indes nicht zu überzeugen, zumal er die angebliche Zwangsrekrutierung in der Bundeanhörung als zentrales Vorbringen präsentiert habe. Im Ergebnis erachtete das SEM die «grösstenteils unpräzise und wenig konkrete» Schilderung des Militäraufgebots des Beschuldigten als Schutzbehauptung und insofern als unglaubhaft.