Im vorliegenden Entscheid galt es zudem zu berücksichtigen, dass der Beschwerdeführer eine mehrjährige Freiheitsstrafe zu verbüssen hatte. Auf diesen Entscheid stützte sich das Bundesgericht in seinem Urteil 7B_125/2022 vom 31. Juli 2023, in dem es die Landesverweisung gegenüber einem Beschuldigten bestätigte, der zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt wurde (E. 2.6.): Es [Anmerkung der Kammer: das Bundesgericht im Urteil 6B_1176/2021] hat auf die allgemein schlechte Sicherheitslage und die teilweise prekären Lebensbedingungen in Syrien hingewiesen, dies unter Berücksichtigung verschiedener Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2021