42 Vielzahl von Fällen in einer Weise gegen Rückkehrende aus europäischen Ländern vorgehen würden, die flüchtlingsrechtliche Relevanz erkennen liesse (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts E-2943/2019 vom 6. Juli 2022 E. 7.4.7 mit Hinweisen). Das Bundesverwaltungsgericht habe im Urteil E-2943/2019 vom 6. Juli 2022 sodann festgehalten, von den durch die Bürgerkriegssituation hervorgerufenen Nachteilen, namentlich von der schlechten Sicherheitslage und den auch in anderer Hinsicht teilweise prekären Lebensbedingungen, sei der Grossteil der syrischen Bevölkerung betroffen.