Diesen fehlenden Stützen sei gerade bei einer Rückkehr in ein Gebiet, in welchem seit über ein Jahrzehnt ein bewaffneter Konflikt herrsche und welches von nicht-staatlichen Akteuren dominiert werde, besonders Rücksicht zu tragen. Angesichts der fehlenden familiären Verhältnisse und finanziellen Möglichkeiten im Norden Syriens werde sich der Beschuldigte nicht nur rein rechtlich, sondern auch faktisch gezwungen sehen, sich der Frage einer Militärdienstpflicht oder einer anderen Schutzpflicht zu stellen.