Die Gesamtgeldstrafe beträgt damit 76 Tagessätze. 20.4 Tagessatzhöhe Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälligen Familien- und Unterstützungspflichten sowie dem Existenzminimum. Ein Tagessatz beträgt in der Regel mindestens CHF 30.00 und höchstens CHF 3'000.00 (Art. 34 Abs. 2 StGB). Der Beschuldigte verfügt nach wie vor über kein Einkommen. Die Tagessatzhöhe wird damit auf das gesetzliche Minimum von CHF 30.00 festgesetzt. 20.5 Vollzug Gemäss Art.