liegend deutlich sichtbare Bissnarben ausgewiesen, welche das Opfer täglich an den Vorfall erinnerten. Gerade die Bissnarbe auf der Brustwarze liege an einer prominenten und auch intimen Stelle. Das Opfer habe sodann während sieben Tagen das Antibiotika Coamoxicillin einnehmen müssen und habe in dieser Zeit einer erhöhten Infektionsgefahr unterstanden. Entsprechend setzte die Vorinstanz die Einsatzstrafe auf 180 Strafeinheiten fest (pag. 1585 f.; S. 38 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).