20. Gesamtgeldstrafe für die weiteren Delikte Es kann vorweggenommen werden, dass die Kammer bei der Festsetzung der Gesamtgeldstrafe für die in Rechtskraft erwachsenen und oberinstanzlich nicht zu überprüfenden Schuldsprüche der Beurteilung der Vorinstanz folgt. 20.1 Einfache Körperverletzung