Weder das Vor- noch das Hauptverfahren wurde dank dessen Aussagen massgeblich erleichtert oder beschleunigt, im Gegenteil. Der Beschuldigte hat im Vorverfahren Anzeige gegen das Opfer erhoben und diese erst kurz vor der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zurückgezogen. Positiv zu bewerten ist, dass er – wie Rechtsanwalt I.________ mit Schreiben vom 18. September 2023 mitteilte – mittlerweile die Zivilforderung bezahlt hat. Eine besondere Strafempfindlichkeit liegt schliesslich nicht vor. Die Strafe beträgt damit 3 Jahre und 6 Monate.