Indessen ist zu berücksichtigen, dass er nahe an der Grenze zum direkten Vorsatz agierte. Der Beschuldigte war der Ansicht, sich verteidigen zu müssen, und tat dies in absolut nichtiger Weise mit einem Japanmesser, indem er dem Opfer mit mehreren unkontrollierten Bewegungen in einem hochdynamischen Geschehen ins Gesicht schnitt und ihm dabei drohte, ihn umzubringen. Entsprechend wird ein verhältnismässig geringer Abzug von 2 Jahren vorgenommen. Die provisorische Strafe beträgt damit 14 Jahre.