Die Tatausführung war perfide und schonungslos. Der Beschuldigte ging hartnäckig vor und liess nicht selbständig vom Opfer ab. Wäre der Taterfolg eingetreten, wäre dies durch Aufschlitzen arterieller Gefässe im Gesicht oder der Hauptschlagader und damit für das Opfer qualvoll geschehen. Der Beschuldigte bediente sich zwar «bloss» eines Japanmessers mit einer kurzen Klingenlänge von ca. 1 cm, es handelte sich aber gleichwohl um eine scharfe Klinge, die mit geringstem Kraftaufwand Hautschichten, arterielle Gefässe, Gesichtsnerven oder die Hauptschlagader durchschneiden kann.