30 send aufforderte, in den Gemeinschaftsraum zu gehen, dort auf ihn zuging und das Messer ausfuhr, während das Opfer vor ihm auf dem Sofa sass. Das Opfer versuchte den Angriff einzig mittels Fixierung der messerführenden Hand des Beschuldigten abzuwehren. Nachdem sich der Beschuldigte vom Griff des Opfers loslösen konnte, nahm er zwei Schwungbewegungen im Hals-/Gesichtsbereich des Opfers vor, dem in diesem Moment keine Abwehrchance blieb. Die Tatausführung war perfide und schonungslos.