Dies führte sogar dazu, dass er sich tags zuvor mit der Polizei konfrontiert sah. Dem unvermittelten Angriff ging aber keine Auseinandersetzung mit dem Opfer voraus und der Beschuldigte wurde nicht vom Opfer provoziert. Es handelte sich um ein Zufallsopfer. Die Tat war vor diesem Hintergrund besonders verwerflich und rücksichtslos. Der Beschuldigte packte das Opfer unvermittelt am Nacken und hielt ihm das Messer an den Hals, während er zu ihm sagte, er könne ihn umbringen, ihn anschlies-