19. Freiheitsstrafe für die versuchte vorsätzliche Tötung Es ist in Erinnerung zu rufen, dass bei einem versuchten Delikt von der hypothetischen Strafe bei Vollendung auszugehen ist und diese anschliessend in Anwendung von Art. 22 Abs. 1 StGB gemildert werden kann. 19.1 Objektive Tatschwere 19.1.1 Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts Der Tatbestand der vorsätzlichen Tötung schützt das Rechtsgut des Lebens des Menschen und damit das höchste Rechtsgut überhaupt (SCHWARZENEGGER/ STÖS- SEL, in: Basler Kommentar, Strafrecht, 4. Aufl. 2019, N. 1 zu Vor Art. 111 StGB).