15. Fazit Der Beschuldigte ist der versuchten vorsätzlichen Tötung, begangen am 11. Mai 2022 in Bern zum Nachteil von D.________, schuldig zu sprechen. Hinzu kommen die nicht angefochtenen und damit in Rechtskraft erwachsenen Schuldsprüche wegen einfacher Körperverletzung und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamten in drei Fällen, deren Strafe aufgrund der Berufung der Generalstaatsanwaltschaft – allenfalls im Sinne einer Gesamtstrafe mit der versuchten vorsätzlichen Tötung – neu zu bemessen ist. IV. Strafzumessung