Gleichzeitig fehlen konkrete Anzeichen, wie imperative Stimmen oder ein personenbezogener Wahn, welche für eine vollständige Schuldunfähigkeit sprechen. Das Gericht folgt damit dem Gutachten und erkennt auf eine erheblich beeinträchtige Schuldfähigkeit des Beschuldigten. Das von der Verteidigung vorgebrachte Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 2021 263 kann nicht als Gegenargument herangezogen werden, da dort die Ausgangslage eine andere war. So kannten sich Täter und Opfer nicht und dem Angriff ist keine Interaktion, d.h. kein Streit oder keine