1006). Gegen die Annahme einer vollständigen psychischen Dekompensation würden sein besonnenes, geordnetes und weitgehend realitätsorientiertes Nachtatverhalten (mit Entsorgung der Tatwaffe, Rückzug in sein Zimmer, um sich vor Entdeckung zu schützen, Abwaschen von Blutspuren u.a.), seine weitgehend realitätsgerechten Reaktionen auf die vor Ort eingetroffenen Polizisten, seine Aussagen anlässlich seiner ersten tatzeitnahen Befragungen und nicht zuletzt auch die vom Gefängnispsychiater im Regionalgefängnis Bern festgestellten und dokumentierten Befunde sprechen (pag. 1007).