den Tathandlungen auffordernde halluzinierte Stimmen, durch einen handlungsbestimmenden personenbezogenen Wahn, durch eine völlige Zerfahrenheit im Denken und Handeln o.ä.) determiniert gewesen wäre und ihm in den Tatsituationen keine Entscheidungs-, Gestaltungs- und Verhaltensspielräume mehr zur Verfügung gestanden hätten (pag. 1006).