Verhaltenskontrolle bestanden hätten und zwar in Form einer verzerrten Wahrnehmung und Fehlbeurteilung bzw. Verkennung der Realität, der Situation und wahrscheinlich auch der geschädigten Person, einhergehend mit einem akut zugespitzten Beeinträchtigungs- und Bedrohungserleben und einer hochgradigen aggressiven Anspannung, welche sich im Verlauf der sich aufschaukelnden Dynamik des Tatgeschehens spontan-impulsiv (raptusartig) in den fremdaggressiven Handlungen gegenüber dem eher zufälligen Opfer entladen habe (pag. 983). Eine vollständig aufgehobene Einsichts- oder