Das Geschehen war hochdynamisch und unkontrolliert, dies auch bereits im Zeitpunkt der Schwungbewegungen. Immerhin erfolgten diese unmittelbar nachdem sich der Beschuldigte vom Griff des Opfers loslösen konnte. Der Beschuldigte manifestierte damit seinen Willen, sich aus dem Griff des Beschuldigten zu lösen, um das Messer gegen das Opfer einzusetzen. Als sich ihm die kurze Gelegenheit hierzu bot, tat er dies im Hals-/Gesichtsbereich des Beschuldigten und mithin bedenkenlos über mögliche gesundheitliche Folgen für das Opfer.