Der Beschuldigte ging in der Gemeinschaftsküche auf das Opfer zu, packte dieses unvermittelt am Nacken und hielt diesem die ausgefahrene Klinge eines Japanmessers an den Hals, während er zu diesem «I can kill you» bzw. «I can kill you» sagte. Nachdem sich das Opfer wenig später in den Aufenthaltsraum begab und sich auf das Sofa setzte, fuhr der Beschuldigte die Klinge seines nach wie vor in der rechten Hand befindlichen Japanmessers (weiter) aus und ging auf das Opfer zu, wobei er die Drohung «I will kill you» bzw. «I can kill you» ausstiess. In der Folge ergriff das Opfer die messerführende Hand des Beschuldigten und versuchte gleichzeitig, die Flucht zu ergrei-