Zu erwähnen bleibe jedoch, dass mit einem Messer im Bereich des Kopfes unter anderem lebensgefährliche Verletzungen verursacht werden können, beispielsweise eine Durchtrennung von arteriellen Gefässen oder ein Durchdringen des Schädelknochens mit Verletzung der intrakraniellen Strukturen. Die Vorinstanz unterteilte in ihrer Urteilsbegründung die Auseinandersetzung in Bezug auf deren Dynamik gedanklich in zwei Phasen. Sie stufte die erste Phase, in der sich der Beschuldigte und das Opfer frontal gegenüberstanden und ersterer die zwei Schwungbewegungen ausführte, als leicht dynamisch ein, die darauffolgende Auseinandersetzung auf dem Sofa hingegen als «sehr dynamisch» (pag. 1569 und