Erstere Schnittwunde musste mit 11 Einzelkopfnähten versorgt werden, jene auf der Nase mit Steristrip. Dem rechtsmedizinischen Gutachten zur körperlichen Untersuchung, datierend vom 25. Mai 2022 (pag. 259 ff.), ist zu entnehmen, dass von den Hautdurchtrennungen keine unmittelbare Lebensgefahr ausging. Zu erwähnen bleibe jedoch, dass mit einem Messer im Bereich des Kopfes unter anderem lebensgefährliche Verletzungen verursacht werden können, beispielsweise eine Durchtrennung von arteriellen Gefässen oder ein Durchdringen des Schädelknochens mit Verletzung der intrakraniellen Strukturen.