347 und 948 f.]). Im Übrigen bedingen die Ausdrücke «I will kill you» und «I can kill you» auch nicht fundierter Englischkenntnisse. Die wiederholt auf Englisch ausgesprochene Todesdrohung «I will kill you» und «I can kill you» gilt damit als erstellt. In welchem Sinne diese Äusserung rechtlich zu würdigen ist, wird – unter Einbezug der weiteren Handlungen des Beschuldigten – nachfolgend zu prüfen sein.