Dabei handelte es sich um beliebige, unkontrollierte und rein zufällig ausgeführte Schwungbewegungen; dies sowohl hinsichtlich des Zielens wie auch des Kraftaufwands. Anders als bspw. Stichbewegungen beinhalten Schwungbewegungen sodann eine zusätzliche Zufallskomponente; die Schnittstelle hängt in aller Regel rein vom Zufall ab, namentlich auch vom nicht im Einflussbereich des Täters liegenden Verhalten des Gegenübers. Dies verdeutlichen die Verletzungen im Gesicht des Opfers (pag. 239). Das Geschehen war unter diesen Umständen und gerade auch durch den geringen Abstand zwischen den Parteien als hochdynamisch und für den Beschuldigten nicht mehr kontrollierbar zu bezeichnen.