Das Geschehen im Moment des Schnitts an der Stirn und an der Nase bezeichnete die Vorinstanz sodann als leicht dynamisch (pag. 1566; S. 19 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Dieser Schlussfolgerung kann sich die Kammer nicht anschliessen. Gerade die äusserst eindrückliche, authentisch wirkende und insofern glaubhafte und im Übrigen vom Beschuldigten eingestandene Tatrekonstruktion des Opfers (pag. 375) veranschaulicht die grosse Dynamik des Kampfes.