Die zweite Schwungbewegung sei unmittelbar auf die erste gefolgt. Der Privatkläger erklärte, wie er nach der zweiten Schwungbewegung die messerführende Hand habe greifen und den Beschuldigten auf das Sofa legen können, wo die Auseinandersetzung in einem gesteigerten dynamischen Verlauf sich fortsetzte [Zeitstempel 06:35].