Gemäss Bericht des Notfallzentrums des Inselspitals vom 11. Mai 2022 (pag. 814 f.) sei eine Computertomographie des Schädels durchgeführt worden. Diese habe keine intrakraniellen Traumafolgen gezeigt. Die Schädelkalotte sei intakt gewesen. Die Hautdurchtrennung an der Stirn sei mit elf Einzelknopfnähten und jene an der Nase mittels Steristripes versorgt worden. Der Privatkläger habe gleichentags im stabilen Allgemeinzustand nach Hause entlassen werden können (pag. 815). Gemäss rechtsmedizinischem Gutachten vom 25. Mai 2022 (pag.