Im Falle eines vierten Messers wäre denn auch nicht nachvollziehbar, weshalb er deren zwei hätte verschwinden lassen sollen, derweil weitere zwei Japanmesser auf seinem Nachttisch lagen. Ebenso abwegig ist, dass er das tags zuvor, nicht eingesetzte Japanmesser entsorgt oder versteckt hätte, nicht jedoch das tatsächlich eingesetzte, längere Messer. Es erscheint naheliegend, dass er einzig das Tatmesser – mithin das anlässlich der Hausdurchsuchung nicht wiedergefundene Japanmesser mit Klingenlänge von ca. 1 cm – entsorgte. Das Opfer äusserte sich seinerseits nicht konkret zur Klingenlänge, gab aber an, es sei ein «eher kleines» Japanmesser gewesen (pag. 284 Z. 129 f.).